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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen) der Firma Olly´s Bicycle, Oliver Rosal, D-38112 Braunschweig.

I) Anerkennung der Geschäftsbedingungen


1) Allen Angeboten, Vereinbarungen, Lieferungen, Leistungen und Verkäufen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als akzeptiert, verstanden und angenommen.
Einkaufsbedingungen und Gegenbestätigungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, gelten nicht für den Lieferer, auch wenn er diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie der Lieferer schriftlich bestätigt hat.

II) Auftragserteilung

1) Alle Vereinbarungen werden erst bei schriftlicher Bestätigung des Lieferers verbindlich. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2) Angebote des Lieferers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit entweder der schriftlichen Bestätigung oder erfolgen durch die Lieferung, jeweils binnen vier Wochen.
3) Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen und Daten.
4) Die in Katalogen, Preislisten, Internetseiten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Maße, Gewichte, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

III) Bestellmöglichkeiten

Per Telefon: +49 (0)5363-976045
Per Telefax: +49 (0)5363-976047
Per Onlinebestellung auf www.vaust.com
Per Email: info@vaust.com
Per Brief oder Postkarte: Olly´s Bicycle, Oliver Rosal, Alte Handelsstr. 7, D-38448 Wolfsburg.

IV) Lieferung

1) Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart, es sei denn, daß ein fester Liefertermin ausdrücklich festgelegt wurde. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk / Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet ist. Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Besteller, die die Lieferfrist beeinflussen, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.
2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, die der Lieferer trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht hat vorhersehen und abwenden konnte – auch, wenn sie beim Vorlieferanten eintreten - soweit sie auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Hierzu gehören insbesondere behördliche Auflagen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen sowie Ausschuß eines Werkstückes. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung entbunden, ohne daß der Besteller Schadensersatz verlangen kann. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3) Der Lieferer ist verpflichtet, dem Besteller Anfang und Ende von Hindernissen der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.
4) Bei Lieferverzug hat der Besteller dem Lieferer eine angemessene Nachfrist zu setzen.
5) Teil- und Nachlieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig.
6) Die Lieferung erfolgt immer vorbehaltlich Verfügbarkeit, bei Onlinebestellungen kommt ein Kaufvertrag erst mit dem Versand der Auftragsbestätigung in Papierform bzw. mit der Auslieferung der Ware zustande. Auftragsbestätigungen per E-Mail geben lediglich Auskunft über den Eingang der Bestellung. Bei Fahrradbestellungen erhalten Sie immer eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin.
7) Warenlieferungen sind auf dem Versandweg versichert. Bitte prüfen Sie bei Erhalt das Paket sofort auf Beschädigungen. Eventuelle Schäden müssen dem Transporteur innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Sie erhalten dort eine Bestätigung der Meldung, die Sie zusammen mit dem Original-Paket und einer Rechnungskopie an uns schicken. Bitte setzen Sie sich vor dem Versand mit uns telefonisch in Verbindung.

V) Preise und Zahlungsbedingungen

1) Die Preise verstehen sich - soweit nichts anders ausdrücklich vereinbart ist – ab Werk / Lager und schließen den jeweils gültigen Mehrwertsteueranteil mit ein. Preise für Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung sind den jeweils gültigen Preislisten und Onlineofferten zu entnehmen.
2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Lieferer an die in seinen Preislisten und Angeboten enthaltenen Preise und eingeräumten Rabatte, mindestens 30 Tage ab deren Versanddatum, gebunden. Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht, ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluß der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepaßt werden.
3) Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort ohne jeden Abzug zu zahlen.
4) Bei verspäteter Zahlung, auch wenn Stundung vereinbart war, werden – vorbehaltlich weiterer Ansprüche – bankübliche Zinsen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf.
5) Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung mit vom Lieferer anerkannten Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.
6) Nichteinhaltungen vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die dem Lieferer erst nach Vertragsabschluß bekannt werden und befürchten lassen, daß der Besteller nicht rechtzeitig zahlen werde, berechtigen den Lieferer, sofortige Sicherheitsleistungen für alle Forderungen aus dem Liefervertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen.
7) Lieferungen in das Ausland, an Neukunden und bei Unklarheit über die Zahlungsfähigkeit des Käufers werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse, Barzahlung oder per Nachnahme ausgeführt.

VI) Versand und Gefahrenübergang

1) Der Versand erfolgt ab Werk, sofern keine bestimmte Vereinbarung getroffen ist, über DHL (Post), einen Paketdienst, Versender bzw. Spediteur unserer Wahl, ohne Verbindlichkeit für die kostengünstigste Versandart.
2) Die Gefahr geht – auch bei frachtfreier Lieferung – an den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf ein Fahrzeug des Lieferers verladen worden ist. Der Lieferer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern. Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und den Lieferer zu benachrichtigen.
3) Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft an den Besteller über. Der Lieferer ist dann zur Versicherung gegen alle in Betracht kommenden Risiken auf Kosten des Bestellers berechtigt, allerdings nicht verpflichtet.

VII) Gewährleistung, Mängelrügen

1) Der Besteller hat gemäß §§ 377,378 HGB Rügepflicht, die sich auch auf Falschlieferungen und den Lieferungsumfang bezieht. Mängel sind dem Lieferer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Sache, schriftlich anzuzeigen.
2) Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in einem Jahr nach Ablieferung der Sache. Der Lieferer haftet nicht, sofern der Besteller Änderungen oder Nachbesserungsarbeiten eigenmächtig veranlaßt hat.
3) Der Besteller hat wegen Mängeln, die nachweisbar vor dem Gefahrenübergang entstanden sind und die Lieferung – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelnder Ausführung – unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen, zunächst lediglich das Recht auf Nacherfüllung. Hierzu hat er dem Lieferer eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.
4) Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und übermäßiger Beanspruchung entstehen.
5) Für das Ersatzstück und die Nachbesserung wird in gleicher Weise gehaftet wie für den Liefergegenstand, jedoch nicht über die ursprüngliche Frist der Mängelhaftung hinaus.
6) Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller das Recht auf Minderung oder auf Rücktritt vom Vertrag. Das Recht auf Minderung ist jedoch ausgeschlossen, soweit es sich um erhebliche Mängel handelt.
7) Rücklieferungen, egal aus welchem Grund, werden nur angenommen, wenn diese frachtfrei erfolgt sind.

VIII) Rückgriff des Bestellers

1) Der Besteller hat den Lieferer unverzüglich zu informieren, wenn gegen den Besteller von Dritten Gewährleistungsansprüche wegen der vom Lieferer gelieferten Sachen geltend gemacht werden.
2) Dem Lieferer ist in diesem Fall zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

IX) Schadensersatzansprüche des Bestellers

1) Über die genannten Ansprüche hinaus wird Schadenersatz nur gewährt
a) für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und
b) für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen.

X) Eigentumsvorbehalt

1) Der Liefergegenstand verbleibt im Eigentum des Lieferes, bis sämtliche jeweils bestehenden Forderungen des Lieferers, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, beglichen sind.
2) Wird der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen verbunden, überträgt der Besteller, sofern der Lieferer nicht kraft Gesetztes Miteigentümer entsprechend dem Anteil des Vorbehaltsware ist, schon jetzt sein Eigentum an den neuen Gegenständen auf den Lieferer und verwahrt diese für den Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Das Eigentum des Lieferers an diesen Gegenständen dient nur in Höhe des Wertes seiner Vorbehaltsware zu seiner Sicherung.
3) Der Besteller darf das Eigentum oder Miteigentum des Lieferers nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
4) Der Besteller tritt dem Lieferer schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware und der mit ihr hergestellten Erzeugnisse gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rechnungswertes der weiterverkauften Ware des Lieferers.
5) Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferer nachkommt, kann er die im Wege der stillen Zession an den Lieferer abgetretenen Forderungen selbst einziehen und verwerten. Erfüllt er seine Verpflichtungen gegenüber dem Lieferer nicht oder nicht rechtzeitig, so hat er auf Verlangen des Lieferers die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekanntzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der Lieferer ist ermächtigt, Namen des Bestellers nach seiner Wahl den jeweiligen Schuldnern die Abtretung offenzulegen.
6) Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und aus allen seinen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten aus Wechseln, die der Lieferer im Interesse des Käufers eingegangen ist.
7) Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen der Forderungen durch Dritte ist der Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.
8) Die Geltenmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9) Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

XI) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1) Erfüllungsort für Leistungen beider Vertragsteile ist Braunschweig.
2) Gerichtsstand ist, bei allen sich aus dem oder über das Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, Braunschweig. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3) Das Vertragsverhältnis untersteht Deutschem Recht, auch unter Ausschuß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Für alle Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Käufer gilt ausschließlich das Deutsche Recht. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

XII) Fortgeltung des Vertrages bei Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird davon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

XIII) Rücksendungen und Umtausch

Auf alle bei uns gekauften Artikel haben Sie ein 30-tägiges Umtauschrecht, gültig ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Ausgenommen vom Umtausch sind Sonderanfertigungen, Bücher + Zeitschriften und benutzte Ware.
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen werden die Rücksendekosten von uns erstattet. Sie erhalten von uns auf telefonische Anforderung einen Rücksendeaufkleber, der die kostenlose Aufgabe des Pakets bei jeder Poststelle ermöglicht. Die Höhe der Erstattung von Rücksendekosten bei ausländischen Kunden richtet sich nach den Versandkosten der staatlichen Postunternehmen.
Der Rückerstattung von Guthaben aus Rücksendungen erfolgt ausschließlich per Banküberweisung bzw. bei ausländischen Kunden per Gutschrift auf das Kreditkartenkonto.
Bitte verwenden Sie, insbesondere bei der Rücksendung von Fahrrädern, unsere Originalverpackung.
Eine Verpackungsanleitung liegt jeder Sendung und jedem Rückholschein bei.

XIV) Gewährleistung

Auch hochwertige Mountainbikes, Trekking- und Rennräder benötigen regelmäßige Wartung und Pflege, um dauerhaft und sicher funktionieren zu können. Bei regelmäßigem Gebrauch unterliegen alle Teile zudem einem normalen Verschleiß.
Auf alle VAUST Rahmen gibt es 5 Jahre Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler des Rahmens, die Garantiefrist gilt ab Kaufdatum und nur für den Erstkäufer. Bei Überbeanspruchung durch Sprünge, radikale Fahrmanöver erlischt der Garantieanspruch, ebenso sind von der Garantie ausgenommen Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Pflege und Wartung, Unfälle sowie der normale Verschleiß. Montage, Prüf- und Gebrauchsvorschriften der jeweiligen Teilehersteller sind zu beachten, bei deren Nichteinhaltung erlischt die Garantie.
Für die Lackierung/Pulverbeschichtung von Rahmen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, ausgenommen hiervon sind Beschädigungen durch mechanische Krafteinwirkungen oder chemische Reinigungsmitteln.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gilt ebenfalls für alle sonstigen Teile. Ausgenommen ist der natürliche Verschleiß sowie eine unsachgemäße Handhabung und Pflege. Montage, Prüf- und Gebrauchsvorschriften der jeweiligen Teilehersteller sind zu beachten, bei deren Nichteinhaltung erlischt die Garantie.

XV) Allgemeines

Ihre Adressdaten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Olly´s Bicycle, Alte Handelsstr. 7, D-38448 Wolfsburg. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Olly´s Bicycle in Braunschweig vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versand- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen.
Änderungen in Austattung und Farbe sowie Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

XVI) Bankverbindungen

Deutsche Kreditbank AG (BLZ 120 300 00) Konto 17845553
IBAN: DE14 1203 0000 0017 8455 53
SWIFT-BIC: BYLADEM1001
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01.DT competition 2.0/1.8/2.0mm, schwarz.
02.DT standard Aluminium silber, 2.0x12mm.
03.DT competition 2.0/1.8/2.0mm, silber.
04.DT standard Messing silber, 2.0x12mm.
05.DT pro lock Messing, 2.0x12mm.
06.DT super comp 2.0/1.7/1.8mm, schwarz.
07.DT revolution 2.0/1.5/2.0mm, schwarz.
08.DT pro lock Aluminium, 2.0x12mm.
09.DT revolution 2.0/1.5/2.0mm, silber.
10.DT standard Messing silber, 2.0x14mm.
Acros A-Hub .74 TA10 Disc, HR, 32 Loch, weiss
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279.95EUR
FSA Vorbau OS-115, 100 x 31.8 mm, weiß, 6°
FSA Vorbau OS-115, 100 x 31.8 mm, weiß, 6°
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