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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs-, Liefer-
und Zahlungsbedingungen) der Firma Olly´s Bicycle,
Oliver Rosal, D-38112 Braunschweig.
I) Anerkennung der Geschäftsbedingungen
1) Allen Angeboten, Vereinbarungen, Lieferungen,
Leistungen und Verkäufen liegen ausschließlich
diese Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Diese
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
gelten diese Bedingungen als akzeptiert, verstanden
und angenommen.
Einkaufsbedingungen und Gegenbestätigungen des
Käufers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch
stehen, gelten nicht für den Lieferer, auch wenn
er diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam,
wenn sie der Lieferer schriftlich bestätigt hat.
II) Auftragserteilung
1) Alle Vereinbarungen werden erst bei schriftlicher
Bestätigung des Lieferers verbindlich. Entsprechendes
gilt für Ergänzungen, Abänderungen und
Nebenabreden.
2) Angebote des Lieferers sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit entweder
der schriftlichen Bestätigung oder erfolgen durch
die Lieferung, jeweils binnen vier Wochen.
3) Der Besteller haftet für die Richtigkeit
der von ihm zu liefernden Unterlagen und Daten.
4) Die in Katalogen, Preislisten, Internetseiten
oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen
Angaben, Maße, Gewichte, Zeichnungen, Abbildungen
und sonstige Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche
Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
III) Bestellmöglichkeiten
Per Telefon: +49 (0)5363-976045
Per Telefax: +49 (0)5363-976047
Per Onlinebestellung auf www.vaust.com
Per Email: info@vaust.com
Per Brief oder Postkarte: Olly´s Bicycle, Oliver
Rosal, Alte Handelsstr. 7, D-38448 Wolfsburg.
IV) Lieferung
1) Die Lieferzeit gilt als nur annähernd
vereinbart, es sei denn, daß ein fester Liefertermin
ausdrücklich festgelegt wurde. Sie beginnt mit
dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und
gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten
Zeitpunkt das Werk / Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit
die Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet ist.
Bei späteren Änderungen des Vertrages durch
den Besteller, die die Lieferfrist beeinflussen, kann
sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.
2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen
beim Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher
Ereignisse, die der Lieferer trotz der nach den Verhältnissen
des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht hat vorhersehen
und abwenden konnte auch, wenn sie beim Vorlieferanten
eintreten - soweit sie auf die Fertigstellung oder Ablieferung
des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß
sind. Hierzu gehören insbesondere behördliche
Auflagen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe,
Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen
sowie Ausschuß eines Werkstückes. Wird durch
die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung
unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung
entbunden, ohne daß der Besteller Schadensersatz
verlangen kann. Sofern die Lieferverzögerung länger
als 2 Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
3) Der Lieferer ist verpflichtet, dem Besteller
Anfang und Ende von Hindernissen der vorbezeichneten
Art unverzüglich mitzuteilen.
4) Bei Lieferverzug hat der Besteller dem Lieferer
eine angemessene Nachfrist zu setzen.
5) Teil- und Nachlieferungen in zumutbarem Umfang
sind zulässig.
6) Die Lieferung erfolgt immer vorbehaltlich
Verfügbarkeit, bei Onlinebestellungen kommt ein
Kaufvertrag erst mit dem Versand der Auftragsbestätigung
in Papierform bzw. mit der Auslieferung der Ware zustande.
Auftragsbestätigungen per E-Mail geben lediglich
Auskunft über den Eingang der Bestellung. Bei Fahrradbestellungen
erhalten Sie immer eine Auftragsbestätigung mit
dem voraussichtlichen Liefertermin.
7) Warenlieferungen sind auf dem Versandweg versichert.
Bitte prüfen Sie bei Erhalt das Paket sofort auf
Beschädigungen. Eventuelle Schäden müssen
dem Transporteur innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
Sie erhalten dort eine Bestätigung der Meldung,
die Sie zusammen mit dem Original-Paket und einer Rechnungskopie
an uns schicken. Bitte setzen Sie sich vor dem Versand
mit uns telefonisch in Verbindung.
V) Preise und Zahlungsbedingungen
1) Die Preise verstehen sich - soweit nichts
anders ausdrücklich vereinbart ist ab Werk
/ Lager und schließen den jeweils gültigen
Mehrwertsteueranteil mit ein. Preise für Verpackung,
Fracht, Porto und Wertversicherung sind den jeweils
gültigen Preislisten und Onlineofferten zu entnehmen.
2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich
der Lieferer an die in seinen Preislisten und Angeboten
enthaltenen Preise und eingeräumten Rabatte, mindestens
30 Tage ab deren Versanddatum, gebunden. Tritt eine
wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren
wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial
oder Fracht, ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend
dem Einfluß der maßgebenden Kostenfaktoren
in angemessenem Umfang angepaßt werden.
3) Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart,
sofort ohne jeden Abzug zu zahlen.
4) Bei verspäteter Zahlung, auch wenn Stundung
vereinbart war, werden vorbehaltlich weiterer
Ansprüche bankübliche Zinsen, mindestens
aber Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, ohne
daß es einer Inverzugsetzung bedarf.
5) Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie
die Aufrechnung mit vom Lieferer anerkannten Gegenansprüchen
sind ausgeschlossen.
6) Nichteinhaltungen vereinbarter Zahlungsbedingungen
sowie Umstände, die dem Lieferer erst nach Vertragsabschluß
bekannt werden und befürchten lassen, daß
der Besteller nicht rechtzeitig zahlen werde, berechtigen
den Lieferer, sofortige Sicherheitsleistungen für
alle Forderungen aus dem Liefervertrag ohne Rücksicht
auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung
der Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen.
7) Lieferungen in das Ausland, an Neukunden und
bei Unklarheit über die Zahlungsfähigkeit
des Käufers werden grundsätzlich nur gegen
Vorkasse, Barzahlung oder per Nachnahme ausgeführt.
VI) Versand und Gefahrenübergang
1) Der Versand erfolgt ab Werk, sofern keine
bestimmte Vereinbarung getroffen ist, über DHL
(Post), einen Paketdienst, Versender bzw. Spediteur
unserer Wahl, ohne Verbindlichkeit für die kostengünstigste
Versandart.
2) Die Gefahr geht auch bei frachtfreier
Lieferung an den Besteller über, wenn die
Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf
ein Fahrzeug des Lieferers verladen worden ist. Der
Lieferer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen
im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich
eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen
zu veranlassen und den Lieferer zu benachrichtigen.
3) Verzögert sich der Versand durch Verschulden
des Bestellers, so geht die Gefahr bereits vom Tage
der Versandbereitschaft an den Besteller über.
Der Lieferer ist dann zur Versicherung gegen alle in
Betracht kommenden Risiken auf Kosten des Bestellers
berechtigt, allerdings nicht verpflichtet.
VII) Gewährleistung, Mängelrügen
1) Der Besteller hat gemäß §§
377,378 HGB Rügepflicht, die sich auch auf Falschlieferungen
und den Lieferungsumfang bezieht. Mängel sind dem
Lieferer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Ablieferung der Sache, schriftlich
anzuzeigen.
2) Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus
Mängeln geltend zu machen, verjährt in einem
Jahr nach Ablieferung der Sache. Der Lieferer haftet
nicht, sofern der Besteller Änderungen oder Nachbesserungsarbeiten
eigenmächtig veranlaßt hat.
3) Der Besteller hat wegen Mängeln, die
nachweisbar vor dem Gefahrenübergang entstanden
sind und die Lieferung insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelnder Ausführung
unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigen, zunächst lediglich
das Recht auf Nacherfüllung. Hierzu hat er dem
Lieferer eine angemessene Nachfrist von mindestens einer
Woche zu setzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des
Lieferers.
4) Die Mängelhaftung bezieht sich nicht
auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden,
die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
und übermäßiger Beanspruchung entstehen.
5) Für das Ersatzstück und die Nachbesserung
wird in gleicher Weise gehaftet wie für den Liefergegenstand,
jedoch nicht über die ursprüngliche Frist
der Mängelhaftung hinaus.
6) Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat
der Besteller das Recht auf Minderung oder auf Rücktritt
vom Vertrag. Das Recht auf Minderung ist jedoch ausgeschlossen,
soweit es sich um erhebliche Mängel handelt.
7) Rücklieferungen, egal aus welchem Grund,
werden nur angenommen, wenn diese frachtfrei erfolgt
sind.
VIII) Rückgriff des Bestellers
1) Der Besteller hat den Lieferer unverzüglich
zu informieren, wenn gegen den Besteller von Dritten
Gewährleistungsansprüche wegen der vom Lieferer
gelieferten Sachen geltend gemacht werden.
2) Dem Lieferer ist in diesem Fall zunächst
Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
IX) Schadensersatzansprüche des Bestellers
1) Über die genannten Ansprüche hinaus
wird Schadenersatz nur gewährt
a) für Schäden aus einer Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit
und
b) für sonstige Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen.
X) Eigentumsvorbehalt
1) Der Liefergegenstand verbleibt im Eigentum
des Lieferes, bis sämtliche jeweils bestehenden
Forderungen des Lieferers, gleich aus welchem Rechtsgrund
sie entstanden sind, beglichen sind.
2) Wird der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen
verbunden, überträgt der Besteller, sofern
der Lieferer nicht kraft Gesetztes Miteigentümer
entsprechend dem Anteil des Vorbehaltsware ist, schon
jetzt sein Eigentum an den neuen Gegenständen auf
den Lieferer und verwahrt diese für den Lieferer
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Das Eigentum
des Lieferers an diesen Gegenständen dient nur
in Höhe des Wertes seiner Vorbehaltsware zu seiner
Sicherung.
3) Der Besteller darf das Eigentum oder Miteigentum
des Lieferers nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
veräußern, solange er nicht im Verzug ist.
Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen
sind unzulässig.
4) Der Besteller tritt dem Lieferer schon jetzt
alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware und der mit ihr hergestellten Erzeugnisse
gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rechnungswertes
der weiterverkauften Ware des Lieferers.
5) Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
gegenüber dem Lieferer nachkommt, kann er die im
Wege der stillen Zession an den Lieferer abgetretenen
Forderungen selbst einziehen und verwerten. Erfüllt
er seine Verpflichtungen gegenüber dem Lieferer
nicht oder nicht rechtzeitig, so hat er auf Verlangen
des Lieferers die Schuldner der abgetretenen Forderungen
bekanntzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der
Lieferer ist ermächtigt, Namen des Bestellers nach
seiner Wahl den jeweiligen Schuldnern die Abtretung
offenzulegen.
6) Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und aus
allen seinen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen
gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten
aus Wechseln, die der Lieferer im Interesse des Käufers
eingegangen ist.
7) Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen
der Forderungen durch Dritte ist der Lieferer unverzüglich
zu benachrichtigen.
8) Die Geltenmachung des Eigentumsvorbehaltes
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9) Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand
auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und sonstige
Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller
selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
XI) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes
Recht
1) Erfüllungsort für Leistungen beider
Vertragsteile ist Braunschweig.
2) Gerichtsstand ist, bei allen sich aus dem
oder über das Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten, Braunschweig. Der Lieferer ist auch
berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3) Das Vertragsverhältnis untersteht Deutschem
Recht, auch unter Ausschuß der Gesetze über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Für
alle Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Lieferer und Käufer gilt ausschließlich
das Deutsche Recht. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs-
und Vertragssprache.
XII) Fortgeltung des Vertrages bei Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam werden, so wird davon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame
Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg
möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
XIII) Rücksendungen und Umtausch
Auf alle bei uns gekauften Artikel haben Sie ein 30-tägiges
Umtauschrecht, gültig ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Ausgenommen vom Umtausch sind Sonderanfertigungen, Bücher
+ Zeitschriften und benutzte Ware.
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen werden die
Rücksendekosten von uns erstattet. Sie erhalten
von uns auf telefonische Anforderung einen Rücksendeaufkleber,
der die kostenlose Aufgabe des Pakets bei jeder Poststelle
ermöglicht. Die Höhe der Erstattung von Rücksendekosten
bei ausländischen Kunden richtet sich nach den
Versandkosten der staatlichen Postunternehmen.
Der Rückerstattung von Guthaben aus Rücksendungen
erfolgt ausschließlich per Banküberweisung
bzw. bei ausländischen Kunden per Gutschrift auf
das Kreditkartenkonto.
Bitte verwenden Sie, insbesondere bei der Rücksendung
von Fahrrädern, unsere Originalverpackung.
Eine Verpackungsanleitung liegt jeder Sendung und jedem
Rückholschein bei.
XIV) Gewährleistung
Auch hochwertige Mountainbikes, Trekking- und Rennräder
benötigen regelmäßige Wartung und Pflege,
um dauerhaft und sicher funktionieren zu können.
Bei regelmäßigem Gebrauch unterliegen alle
Teile zudem einem normalen Verschleiß.
Auf alle VAUST Rahmen gibt es 5 Jahre Garantie gegen
Material- und Verarbeitungsfehler des Rahmens, die Garantiefrist
gilt ab Kaufdatum und nur für den Erstkäufer.
Bei Überbeanspruchung durch Sprünge, radikale
Fahrmanöver erlischt der Garantieanspruch, ebenso
sind von der Garantie ausgenommen Schäden durch
unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Pflege
und Wartung, Unfälle sowie der normale Verschleiß.
Montage, Prüf- und Gebrauchsvorschriften der jeweiligen
Teilehersteller sind zu beachten, bei deren Nichteinhaltung
erlischt die Garantie.
Für die Lackierung/Pulverbeschichtung von Rahmen
gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2
Jahren, ausgenommen hiervon sind Beschädigungen
durch mechanische Krafteinwirkungen oder chemische Reinigungsmitteln.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren
gilt ebenfalls für alle sonstigen Teile. Ausgenommen
ist der natürliche Verschleiß sowie eine
unsachgemäße Handhabung und Pflege. Montage,
Prüf- und Gebrauchsvorschriften der jeweiligen
Teilehersteller sind zu beachten, bei deren Nichteinhaltung
erlischt die Garantie.
XV) Allgemeines
Ihre Adressdaten werden in Übereinstimmung mit
dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Firma Olly´s Bicycle, Alte Handelsstr. 7, D-38448 Wolfsburg. Es gilt deutsches Recht. Sofern
der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb
Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz der Firma Olly´s Bicycle in Braunschweig
vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versand- und Lieferbedingungen
unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
der anderen.
Änderungen in Austattung und Farbe sowie Irrtümer
und Druckfehler vorbehalten.
XVI) Bankverbindungen
Deutsche Kreditbank AG (BLZ 120 300 00) Konto 17845553
IBAN: DE14 1203 0000 0017 8455 53
SWIFT-BIC: BYLADEM1001
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| 01. | DT competition 2.0/1.8/2.0mm, schwarz. | | 02. | DT standard Aluminium silber, 2.0x12mm. | | 03. | DT competition 2.0/1.8/2.0mm, silber. | | 04. | DT standard Messing silber, 2.0x12mm. | | 05. | DT pro lock Messing, 2.0x12mm. | | 06. | DT super comp 2.0/1.7/1.8mm, schwarz. | | 07. | DT revolution 2.0/1.5/2.0mm, schwarz. | | 08. | DT pro lock Aluminium, 2.0x12mm. | | 09. | DT revolution 2.0/1.5/2.0mm, silber. | | 10. | DT standard Messing silber, 2.0x14mm. |
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